Entlastungspaket – Diese Maßnahmen greifen ab 01.01.2023
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Gaspreisbremse, Bürgergeld, Kindergelderhöhung, Strompreisbremse, Einmalzahlungen: Im Gewirr von drei Entlastungspaketen und neuen Plänen der Bundesregierung verlieren Sie leicht den Überblick, wem eigentlich welche Leistungen jetzt zu stehen. FOCUS online klärt auf.
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Drei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro hat die Bundesregierung bereits beschlossen. Ein viertes Paket wird gerade erarbeitet. Die von der Regierung eingesetzte Gaskommission hat dazu heute ihre Vorschläge gemacht. Das vierte Paket könnte dabei vom Umfang her so groß sein wie alle drei vorherigen zusammen. Details sind aber noch unbekannt.
Die bisherigen Pakete enthalten viele Maßnahmen, die erst jetzt oder im kommenden Jahr zur Anwendung kommen. Welche der neuen Punkte dabei bis zum 01.01.2023 in Kraft treten sollen und wie Sie davon profitieren, sehen Sie nun im Überblick:
Das Bürgergeld
– Das Bürgergeld ersetzt das bisherige Hartz IV. Die Regelsätze dafür werden angehoben. Alleinstehende ohne Kinder bekommen 502 Euro monatlich.
Eheliche oder nicht-eheliche Partner einer Lebensgemeinschaft 451 Euro.
Kinder werden je nach Alter zwischen 318 und 420 Euro erhalten. Außerdem werden angemessene Mieten und Nebenkosten übernommen.
Das Kindergeld
– Kindergeld können Erwachsene für ihre leiblichen Kinder und Adoptivkinder beantragen. Für Stief-, Enkel- und Pflegekinder bekommen Sie Kindergeld, wenn diese mit Ihnen in einem Haushalt wohnen. Außerdem muss der Antragsteller seinen Wohnsitz in Deutschland haben.
Das Kindergeld wird dabei pro Monat und Kind ausbezahlt. Die Sätze steigen die ersten drei Kinder auf je 237 Euro. (Vorher waren es 219 Euro für das erste und zweite, sowie 225 Euro für das dritte Kind.) Ab dem vierten Kind liegt der Satz weiterhin bei 250 Euro pro Kind und Monat.
Der Kinderzuschlag
– Anspruch auf den Kinderzuschlag haben Paare oder Alleinerziehende, deren Einkommen nicht für den Unterhalt der Familie ausreicht. Sie müssen mindestens 600 Euro brutto als Alleinerziehende, oder 900 Euro brutto als Paar im Monat verdienen. Darüberhinaus muss der Kinderzuschlag ausreichend sein, damit Sie den Unterhalt Ihrer Familie finanzieren können.
Heißt: Der Kinderzuschlag wird individuell berechnet. Der Höchstsatz wird aber durch das dritte Entlastungspaket von 229 auf 250 Euro pro Kind und Monat angehoben.
Das Wohngeld Plus
– Wohngeld wird an Mieter, Eigenheimbesitzer und Heimbewohner bezahlt. Voraussetzung ist, dass Sie keine Sozialleistungen wie etwa Hartz IV beziehen, aber trotzdem einkommensschwach sind. Die Berechnung ist je nach Kommune unterschiedlich. Entscheidend ist die so genannte Mietstufe. Die Höchstsätze liegen zwischen 312 Euro und 879 Euro pro Monat.
Die Erhöhung der Midi-Job-Grenze
– Beschäftigte im Übergangsbereich mit einem Einkommen zwischen 520 und 2000 Euro pro Monat haben ein Anrecht auf eine Gehaltserhöhung. Die bisherige Obergrenze lag zum 1. Oktober bei 1600 Euro.
Wie stark sich Ihr Nettoeinkommen durch die Änderung erhöht, hängt von vielen Faktoren wie dem genauen Bruttoeinkommen, der Steuerklasse, dem Bundesland, Ihrer Krankenkasse und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Ein Single, der 2000 Euro brutto im Monat verdient, erhält durch die Änderung rund 146 Euro mehr netto.
Bereits angepasste oder geänderte Maßnahmen sind die Energiepauschale, der Kinderbonus, die Home-Office-Pauschale, der Heizkostenzuschuss Teil 1, die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrafes, die Abschaffung der EEG-Umlage, der Tankrabatt und das 9-Euro-Ticket.
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Einen ausführlichen Artikel zum geplanten vierten Entlastungspaket findet ihr unter folgendem Link: