Geld vom Staat: Von diesen Entlastungen profitieren Sie

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Im Dezember bekommen Sie eine Soforthilfe bei der Gasabrechnung. Je nach Anbieter oder Vertrag, erhalten Sie die Summe der Soforthilfe erstattet oder auf den Jahresverbrauch verrechnet. Das gilt auch für Mietende, allerdings erst bei der kommenden Jahresabrechnung.
Außerdem bekommen Renterinnen und Rentner in der Weihnachtszeit eine Energiepauschale von 300 Euro zu ihrer Dezemberrente überwiesen.

Ab Januar gilt der Gaspreisdeckel. Damit kostet Sie 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs maximal 12 Cent pro Kilowattstunde.
Das gilt so ähnlich auch für die Strompreise. 80 Prozent des Jahresverbrauchs an Strom dürfen nun nicht mehr als 40 Cent die Kilowattstunde kosten. Nur die übrigen 20 Prozent des Stroms können dann noch teurer werden.

Spannend wird es auch für Steuerfreibeträge. Unter anderem erhöht sich der Grundfreibetrag auf 10.908 Euro.
Für Studierende, die BAFöG beziehen, wird die Obergrenze für Nebenjob-Verdienste nun auf 330 Euro gesetzt.
Auch beim Kindergeld tut sich was: Die Staffelung fällt im Januar endgültig weg. Eltern erhalten nun für jedes Kind 250 Euro.
Ungefähr zwei Millionen Haushalte profitieren im neuen Jahr durch eine Unterstützung bei ihrem Wohngeld. So wird der Betrag durchschnittlich auf 190 Euro angehoben und zusätzlich wandern Einmalzahlungen aufs Konto. Das bedeutet für Alleinlebende zusätzlich 135 Euro und für Zwei-Personen-Haushalte 175 Euro. Jede weitere Person macht 35 Euro mehr. Studierende und Azubis werden pauschal mit 115 Euro unterstützt.
Und zuletzt wird das Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld) auf 502 Euro monatlich angehoben. Neben Arbeitslosen profitieren damit auch Beamtinnen und Beamte. Denn: Deren Besoldung muss 15 Prozent über der Grundsicherung liegen. Somit steigen das Gehalt und auch die Pension.

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