Grundsteuer 2.0: Was Immobilienbesitzer jetzt tun müssen

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Für Immobilien- und Grundstücksbesitzer wird es bei der Grundsteuer ernst. Im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 müssen alle Immobilien- und Grundstückeigentümer erstmalig eine Grundsteuererklärung abgeben. Zwar gilt diese erst ab 2025, doch die Berechnung startet jetzt.

Notwendig ist die Neuberechnung, weil das Bundesverfassungsgericht die aktuell geltende Grundsteuer als ungerecht eingestuft hat. Über Jahrzehnte wurde die Grundsteuer nach dem sogenannten Einheitswertprinzip berechnet. Die Immobilien wurden auf Basis der Daten von 1964 (westdeutsche Bundesländer) und 1935 (ostdeutsche Bundesländer) berechnet. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2018, dass diese Vorgehensweise ungerecht und damit verfassungswidrig sei. Die Bundesregierung musste dementsprechend eine neue Berechnungsmethode finden.

Bund und Länder konnten sich nicht auf ein einheitliches Grundsteuermodell einigen, so dass 9 Bundesländer dem Bundesmodell folgen und 7 Bundesländer eigene Regelungen geschaffen haben.

Im Web-Seminar erfahren Sie:

* Was Haus-, Wohnungs- und Grundstücksbesitzer jetzt konkret tun müssen

* Welche Auswirkungen die Änderung der Grundsteuer auf die Mietrendite bzw. die Attraktivität von Immobilien als Kapitalanlage hat

* Auf welche Fallstricke Sie insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Daten achten sollten

Die Referenten:

* Jürgen Lindauer ist Autor des Buches „Immobilien und Steuern“ (3. Auflage 2020), regelmäßiger Autor der Steuertipps in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, Referent der Akademie der Immobilienwirtschaft (ADI) sowie Lehrbeauftragter der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zur Immobilienbesteuerung.

* Christian Voigtländer ist Immobilienfachwirt, seit mehr als 30 Jahre als Geschäftsführer einer Berliner Hausverwaltung tätig und Geschäftsführer der Hansen & Heinrich Immobilienservice GmbH. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung der Kunden rund um das Thema Immobilie in einem ganzheitlichen Umfeld.

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