McDonald´s-Inhaberin klagt wegen Palmers neuem Gesetz und bekommt Recht

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Damit weniger Müll anfällt, wird in Tübingen seit Jahresbeginn eine Steuer auf Einweggeschirr fällig. Dagegen hat eine Inhaberin einer McDonalds-Filiale in Tübingen geklagt und am Mittwoch Recht bekommen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärte die Steuer am Mittwoch für unwirksam.

Die Stadt möchte an der Regelung jedoch weiter festhalten – mindestens so lange, bis die schriftliche Begründung vorliegt. Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer bedauerte die Entscheidung. Man habe gezeigt, dass die Steuer in der Praxis funktioniere. Überall in Tübingen breiteten sich Mehrweg-Konzepte aus, die Stadt werde sauberer, die große Mehrheit der Menschen sei zufrieden, teilte der Grünen-Politiker am Mittwoch mit. Das Urteil sei deshalb eine Enttäuschung.
Zum weiteren Vorgehen erklärte Palmer, dass der Gemeinderat darüber entscheiden solle, ob die Stadt das Urteil annehmen oder vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision gehen solle. Die Verpackungssteuer sei nicht außer Kraft gesetzt, bevor das Urteil rechtskräftig werde, sagte Palmer.

In der Universitätsstadt werden seit Januar etwa 50 Cent fällig für jeden Einweggetränkebehälter sowie für Einweggeschirr und Einwegspeiseverpackungen sowie 20 Cent für jedes Einwegbesteck-Set. Pro Einzelmahlzeit werden maximal 1,50 Euro kassiert. Die Steuern müssen die Verkaufsstellen zahlen, die in den Einwegverpackungen Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben.
Die Inhaberin der Tübinger McDonalds-Filiale hatte in ihrer Klage bemängelt, die Steuer stehe im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes. Sie argumentierte, dass sie bereits Lizenzgebühren zahle für ihre Beteiligung am Dualen System. Die Verpackungssteuer führe zu einer zusätzlichen, erheblichen Belastung.

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