Von der Steuererklärung profitieren: Da steckt hinter dem Grundfreibetrag für Rentner

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Rentner haben neben dem Grundfreibetrag weitere Möglichkeiten, Steuerentlastungen zu erhalten. Diese hängen von ihrem Geburtsjahr und dem Beginn der Rente ab. Der Grundfreibetrag ist auch im Ruhestand wichtig. Wenn die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen, müssen keine Steuern gezahlt werden. Kosten für Krankheiten können abgezogen werden und unter Umständen kommt man dann unter den Grundfreibetrag. Rentner müssen auch die Anlage R ausfüllen. Der Rentenfreibetrag betrifft die Rente selbst, die nicht steuerfrei ist. Bis 2040 muss nur ein Teil der Rente versteuert werden. Je später man in Rente geht, desto höher ist der Anteil, den man versteuern muss. Der Rentenfreibetrag ändert sich nach der ersten Steuerzahlung nicht mehr. Der Altersentlastungsbetrag kann von Rentnern in Anspruch genommen werden, die noch etwas dazuverdienen und das 64. Lebensjahr beendet haben. Die Höhe richtet sich nach dem Geburtsjahr und ändert sich danach nicht mehr.

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