Stundenerfassung: Werden Pausen eigentlich bezahlt?

Hier KLICKEN für mehr Informationen!

#zeiterfassung #arbeit #rechte

Endlich Mittagspause! Doch werden Sie eigentlich während der Essenszeit auf der Arbeit bezahlt?
Bei Ihrer Pausenzeit kommt es darauf an, in welchem Beruf Sie arbeiten. Grundsätzlich gilt aber: Ihre Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit.
Je nach Stundenanzahl sind Sie verpflichtet, eine Pause einzulegen. Das ist gesetzlich geregelt.
Bei einer Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden steht Ihnen keine Pause zu. Nach sechs Stunden müssen Sie mindestens eine Pause von 30 Minuten einlegen. Arbeiten Sie länger als neun Stunden, ist die Pausenzeit auf 45 Minuten festgelegt.
Die Pausen sind zwar vorgeschrieben, werden aber in der Regel von Ihrem Arbeitgeber nicht bezahlt.
Doch was ist, wenn zum Beispiel der Strom ausfällt? Diese erzwungene Wartezeit ist dann nicht Ihre Schuld und wird als Arbeitszeit angerechnet.
Arbeiten Sie in einem Bereich, der besonders körperlich anstrengend ist, werden Ihnen Kurzpausen von ungefähr fünf Minuten bezahlt. So lassen sich beispielsweise Unfälle vermeiden. Gerade in Krankenhäusern oder bei Fließbandarbeiten kommt diese Regelung zum Einsatz.

Mehr Infos:

>